Neue Schweizer Gesetzgebung zu E-Liquids und E-Zigaretten in der Schweiz


Ab dem 1. Oktober 2024 tritt in der Schweiz eine neue Gesetzgebung zu Tabakprodukten in Kraft, die direkte Auswirkungen auf den Verkauf und die Vermarktung von E-Zigaretten und E-Liquids hat.

Diese neue Gesetzgebung führt spezifische Beschränkungen , Steuern und Vorschriften ein, die sowohl Einzelhändler als auch Verbraucher betreffen. Ziel dieser Änderungen ist es, junge Menschen zu schützen und die Kontrollen zu verstärken, wobei gleichzeitig die Umweltauswirkungen von Einwegprodukten berücksichtigt werden.

Was ändert sich mit dem neuen Gesetz?

  • Begrenzung der Flüssigkeitsmenge auf 2 ml für Einweg- und vorgefüllte Produkte :
    Ähnlich den europäischen Vorschriften wird für Einweg-E-Zigaretten und vorgefüllte Pods eine maximale Flüssigkeitsmenge von 2 ml pro Produkt gelten, mit Ausnahme nikotinfreier Produkte.

  • Neue Steuern auf Produkte :
    Für Einweg-E-Zigaretten wird eine Steuer von 1 Franken pro Milliliter Liquid erhoben, für Pods und Flaschen mit nikotinhaltigem E-Liquid eine Steuer von 0,20 Franken pro Milliliter .

  • Obligatorische Warnungen und Hinweise :
    Auf den Verpackungen von E-Zigaretten müssen künftig Warnhinweise und Produktinformationen in deutscher, französischer und italienischer Sprache zu finden sein. Hierzu zählen verpflichtende Gebrauchsanweisungen und Gesundheitswarnungen.

  • Verstärkte Alterskontrollen :
    Der Verkauf von E-Zigaretten im Internet und im stationären Handel unterliegt künftig strengen Alterskontrollen. Geschäfte müssen das Alter ihrer Kunden anhand eines Personalausweises oder Reisepasses überprüfen und auch im Online-Handel müssen Verifizierungssysteme implementiert werden.


Details zu den neuen Steuern:

  1. CHF 1.- pro Milliliter E-Liquid für Einweg-E-Zigaretten (mit oder ohne Nikotin).
  2. CHF 0.20 pro Milliliter für vorgefüllte Pods und Flaschen mit nikotinhaltigem E-Liquid.
  3. E-Liquids ohne Nikotin sind von der Steuer befreit .

Diese neuen Steuern führen zu einer Erhöhung des Preises für Einweg-E-Zigaretten . Dieser wird durch die Steuer von 8.50 CHF auf rund 10.50 CHF steigen.

Warum diese Änderungen?

Die 2-ml- Limitierung für Einweg-E-Zigaretten und vorgefüllte Pods ist eine zentrale Maßnahme des neuen Gesetzes. Diese Einschränkung soll laut Behörden dazu dienen, Kinder vor den Risiken des versehentlichen Nikotinkonsums durch fehlerhafte oder beschädigte Produkte zu schützen. Studien haben außerdem gezeigt, dass ein größeres Flüssigkeitsvolumen zu übermäßigem Konsum führt, was zu dieser Einschränkung führte.

Darüber hinaus ist die Umweltsteuer auf Einweg-E-Zigaretten durch ihre ökologischen Auswirkungen gerechtfertigt. Diese bei jungen Leuten sehr beliebten Produkte erzeugen eine erhebliche Menge an Elektroschrott. Eine Steuer auf Einwegbatterien könnte jedoch nach Ansicht einiger Experten eine wirksamere Maßnahme zur Reduzierung der Umweltbelastung sein.

Zusätzliche Bestimmungen zur Verpackungsgestaltung:

Um die Verbraucher besser zu informieren und den Zugang junger Menschen zu nikotinhaltigen Produkten zu beschränken, müssen die Verpackungen elektronischer Zigaretten strengen Vorschriften entsprechen:

  • Gesundheitswarnungen auf Deutsch, Französisch und Italienisch .
  • Ausführliche Benutzeranleitungen in allen drei Amtssprachen verfügbar.
  • Klare Produktinformationen direkt auf der Verpackung.

Altersbeschränkungen und eingeschränkte Werbung:

Um sicherzustellen, dass Minderjährige keinen Zugang zu E-Zigaretten haben, schreibt das Gesetz obligatorische Alterskontrollen in physischen Geschäften und Online- Shops vor. Einzelhändler müssen das Alter ihrer Kunden überprüfen, indem sie nach einem gültigen Personalausweis oder Reisepass fragen.

Das Gesetz sieht zudem erhebliche Einschränkungen für die Werbung für E-Zigaretten vor:

  • Verbot von Werbung an öffentlichen Orten .
  • Werbeverbot in Printmedien .
  • Werbeverbot bei Veranstaltungen mit Minderjährigen .
  • Eingeschränkte Online-Werbung : Nur zulässig, wenn Alterskontrollsysteme vorhanden sind.

Häufig gestellte Fragen:

  1. Welche Produkte sind vom neuen Tabakgesetz in der Schweiz betroffen?
    Einweg-E-Zigaretten , vorgefüllte Pods und nikotinhaltige E-Liquids werden von den neuen Beschränkungen, Steuern und Kennzeichnungspflichten direkt betroffen sein.

  2. Warum wird bei Einweg-E-Zigaretten die Flüssigkeitsmenge auf 2 ml begrenzt?
    Ziel dieser Maßnahme ist es, Kinder vor Vergiftungsgefahren zu schützen und durch die Verkleinerung der Behälter den übermäßigen Konsum einzuschränken.

  3. Sind nikotinfreie E-Liquids steuerpflichtig?
    Nein, nikotinfreie E-Liquids und Pods wie ELFA sind steuerbefreit .

  4. Welche Auswirkungen wird dies auf die Werbung für E-Zigaretten haben?
    Werbung wird stark eingeschränkt. Es wird an öffentlichen Orten und in den Printmedien verboten und online durch Altersverifizierungssysteme überwacht.

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